Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen für
den Bogenplatz und Bogenparcours
1. Nutzungserlaubnis
Das Bogensportgelände darf nur von Berechtigten benutzt werden, die diese
Nutzungsbestimmungen gelesen und durch Ihre Unterschrift bzw. den Eintrag in das Schießund Parcours-Buch bestätigt haben.
Eine Abschrift dieser Sicherheitsbestimmungen ist beim Schieß- und Parcours-Buch
Berechtigt sind Vereinsmitglieder, die Ihren Jahresbeitrag bezahlt haben.
Berechtigt sind Gäste, die sich beim zuständigen Schießleiter anmelden und in das Schießbuch eintragen.
Die Nutzung für Gäste ist kostenpflichtig, erst nach Zahlung der Tagesgebühr kann
das Bogensportgelände genutzt werden.
Schützen unter 18 Jahren dürfen nur in Bergleitung eines volljährigen und erfahrenen Bogenschützen am Schießbetrieb teilnehmen
Anfänger werden nach Absprache vom Verein bzw. einem Beauftragten in die
Schießordnung und grundlegende Schießtechniken eingewiesen.
Grundsätzlich gilt, dass ein selbstständiges Schiessen auf dem Gelände erst nach
Beherrschung einer grundlegenden Schießtechnik erlaubt ist.
2. Haftung und Versicherung
Die Nutzung des Bogensportgeländes und Bogenparcours erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Betreibers und der Grundstückseigentümer
ist ausgeschlossen.
Der Betreiber und der Grundstückseigentümer treten für Schäden der Nutzer
nicht ein.
Jeder Nutzer muss über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
3. Sicherheit
Vor beginn des Schießens trägt sich jeder Nutzer mit Namen, Datum und Uhrzeit des Beginns und des voraussichtlichen Endes in das Schieß-bzw-Parcours-Buch ein, welches bei der Anmeldung auf dem Platz beim Schießleiter ausliegt.
Wegen der besonderen Gefährdung dürfen sich Kinder die mit den Schützen unterwegs sind, nicht unbeaufsichtigt auf dem Bogensportgelände bzw. Parcours aufhalten. Eltern haften für Ihre Kinder.
Alkoholgenuss ist vor und während des Schießens untersagt.
Schützen, die in angetrunkenem Zustand das Gelände betreten, ist das Schießen
grundsätzlich untersagt.
Sind bei der Ankunft bereits weitere Schützen oder Personen auf dem Gelände, ist besondere
Vorsicht beim Schießen erforderlich.
Die Laufrichtung auf dem Parcours und die damit verbundene Reihenfolge der Ziele muss unbedingt eingehalten werden. Ein Parcourplan ist auf unserer Homepage hinterlegt und hängt bei der Anmeldung auch aus.
Überholen ist einverständlich zu regeln.
Es darf nur auf die aufgestellten Ziele geschossen werden.
Die Abschusspflöcke geben den Verlauf der Schießrichtung und die maximale Entfernung an von der geschossen werden darf.
Vor jedem Schuss hat sich der Schütze zu vergewissern, dass die Schießbahn (auch hinter dem Ziel) frei von Personen und Tieren ist.
Hoch- und Weitschüsse sind auf dem gesamten Gelände grundsätzlich
nicht erlaubt.
Jeder, der nicht schießt, hat sich hinter dem Schützen aufzuhalten. Niemand darf sich vor einen Schützen stellen.
Der Pfeil darf erst unmittelbar vor dem Schießen auf die Sehne gelegt werden.
Veränderungen an den Zielen, Abschusspflöcken und Schießbahnen dürfen nur vom Verein und vom jeweiligen Schießleiter vorgenommen werden.
Beim Suchen der Pfeile müssen Bögen, Köcher oder Pfeile gut sichtbar vor das Ziel gestellt werden, damit für jeden nachkommenden ersichtlich ist, dass sich hinter dem Ziel noch jemand aufhält.
4. Sonstiges
Verschossene Pfeile dürfen nicht liegen bleiben. Sollte ein Pfeil nicht gefunden werden, ist er unter Angabe von Ziel, vermutetem Liegeort, Pfeilbeschreibung und Schützen in das Schießbuch einzutragen.
Das Mitführen von Haustieren (insbesondere Hunde) auf dem Schießgelände ist nur mit besonderer Genehmigung des Schießleiters und besonderen Bedingungen erlaubt (Leine!)
Jeder Anwesende ist angehalten, auf Sauberkeit im Gelände zu achten und keinen Müll zu hinterlassen. Anfallender Müll ist vom Verursacher zu entsorgen.
Das Rauchen ist auf dem baumbestandenen Teil des Geländes nicht gestattet. Kippen dürfen nicht in das Gelände geworfen werden.
Fahrzeuge werden nur auf den auf dem Gelände ausgewiesenen Parkflächen gestattet.
Das Fahren im Gelände ist nicht erlaubt.
Selbst verursachte Beschädigungen an privaten, vereinseigenen und öffentlichen
Einrichtungen, Anlangen und Gegenständen sind unverzüglich dem Verein, insbesondere dem Schießleiter zu melden.
Für entstandene Schäden haftet der Verursacher. Eltern haften für ihre Kinder.
Entstandene Schäden sind im Schieß- bzw. Parcours-Buch vom Schießleiter einzutragen und vom Verursacher mit Unterschrift zu bestätigen.
Alle Schützen sind verpflichtet, nur in dem ausgewiesenen Gebiet zu schießen (siehe Parcoursplan). Im Zweifelsfall werden auf Anfrage Parcoursbegehungen durchgeführt. Die Langbahn ist während des Parcoursbetriebes geschlossen.
5. Behandlung der Ziele
Es sind ausschließlich Scheiben- und 3D Spitzen erlaubt. Jagdpfeile und andere Spitzen sind verboten.
Beschädigungen an den Zielen und eventuell auftretende Sicherheitsmängel des Parcours sind umgehend dem Verein, insbesondere dem Schießleiter zu melden.
Die Pfeile sind Material schonend aus den Zielen zu ziehen.
Um beim Ziehen der Pfeile das Material zu schonen und um beide Hände frei zu haben, sollten die Bögen abgestellt werden.
Jedes 3D-Ziel darf nur 3-mal je Schütze pro Durchgang beschossen werden. Zum
Einschießen dienen Ziele/Scheiben auf der Fläche des Einschießplatzes.
6. Zuwiederhandlung
Wer gegen die hier niedergeschriebenen Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen fahrlässig oder grob fahrlässig verstößt wird des Platzes verwiesen.
In besonders schweren Fällen wird ein Hausverbot ausgesprochen!