Datenschutzordnung der Schützenzunft
Waren (Müritz) von 1674 e.V.

Allgemeine Grundsätze
Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erfolgt im Verein nach den
Richtlinien der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des gültigen
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Die Konformität zum Datenschutz im Umgang mit
personenbezogenen Daten im Verein wird insbesondere durch ein Datenschutzmanagementsystem
gewährleistet.

Mit dem Beitritt eines Mitglieds zum Verein erfolgt eine datenschutzrechtliche Unterrichtung des
Mitglieds gemäß Art. 13 Abs. 1 und Abs. 2 DS-GVO). Der Verein darf beim Vereinseintritt alle Daten
erheben (Aufnahmeantrag bzw. Beitrittserklärung), die zur Verfolgung der Vereinsziele und für die
Betreuung und Verwaltung der Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO).
Für die Nutzung von personenbezogenen Daten sowie auch von Fotos im Rahmen der Pressearbeit in
den Print- und Online-Medien (Vereinshomepage, Social Media Plattform des Vereins) wird bei Bedarf
eine separate Einwilligung eingeholt.

Beitritt zum Verein
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:
• Vor- und Zuname
• Geschlecht
• Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
• Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail)
• Geburtsdatum,
• Bankverbindung
Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine Mitgliedsnummer von übergeordneten Verbänden und
Fachverbänden zugeordnet.

Die personenbezogenen Daten werden in einem vereinseigenen EDV-System gespeichert, welches
durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt
ist.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein intern nur
erhoben und verarbeitet, wenn sie zur Erfüllung des Vereinszweckes nützlich sind und keine
Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der
Verarbeitung entgegensteht.

Austritt aus dem Verein
Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten archiviert. Die archivierten Daten
werden ebenfalls durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der
Kenntnisnahme Dritter geschützt. Die archivierten Daten dürfen ebenfalls nur zu vereins- bzw.
verbandsinternen Zwecken verwendet werden.

Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die die Kassenverwaltung des Vereins betreffen,
werden gemäß den steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Kalenderjahre ab der Wirksamkeit
des Austritts durch den Verein aufbewahrt. Danach werden diese Daten gelöscht.

Übermittlung von Daten bei der Mitgliedermeldung
Als Mitglied der Schützenzunft Waren /Müritz von 1674 e.V. ist der Verein verpflichtet, seine aktiven
Mitglieder an die übergeordneten Kreis- und Landesverbände sowie Kreis- und Landesdachverbände
jeweils mit Stichtag 01.01. des Kalenderjahres zu melden. Die Datenweitergabe an die jeweiligen
Verbände im Verhältnis zum Verein, stellt eine Datenübermittlung i.S.d. §3 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 BDSG dar.
Übermittelt werden dabei personenbezogene Daten nach dem Meldestandard der jeweiligen
Verbände.
Dies sind insbesondere bei aktiven Mitglieder folgende Daten:
• Vor- und Nachname, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht
• Ehrungsdaten (bisher erhaltene Ehrungen)
• Qualifikationen (z.B. Schießleiter, Übungsleiter)
• Datum Beitritt zur aktiven Mitgliedschaft
Bei aktiven Mitgliedern mit besonderen Aufgaben bzw. Funktionen laut Vereinssatzung
(Vorstandsmitglieder, Ausschussmitglieder), werden die vollständige Adresse mit Telefonnummer, EMail-
Adresse sowie der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein übermittelt.
Fördernde Mitglieder sowie Ehrenmitglieder werden nur statistisch, also ohne namentliche Meldung
übermittelt.

Der Verein erklärt ausdrücklich bei Abgabe einer Mitgliedermeldung an die übergeordneten Verbände,
dass die Daten ausschließlich für verbandsinterne Zwecke verwendet werden dürfen; eine Überlassung
an Dritte ist untersagt bzw. bedarf der schriftlichen Einwilligung der Mitglieder des Vereins.
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.

Sonstige Übermittlung von Daten an Dachverbände
Als Mitglied der Schützenzunft Waren (Müritz) e.V. kann der Verein zur Erfüllung seiner Aufgaben
personenbezogene Daten bei folgenden Anlässen an die jeweilig übergeordneten Verbände
übermitteln:
• Beantragung von Ehrungen nach der Ehrungsordnung der Verbände oder weiterer
Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum, Ehrungshistorie
• Anmeldung zu Lehrgängen der Verbände oder weiterer Dachorganisationen: Vor- und Zuname,
Anschrift, Geburtsdatum
• Anmeldung zu Fachtagungen, Ausbildungen und Veranstaltungen der Verbände oder weiterer
Dachorganisationen: Vor- und Zuname, Anschrift, Geburtsdatum
Die Übermittlung der Mitgliedermeldung erfolgt in einem datentechnisch verschlüsselten Verfahren.

Pressearbeit
Der Verein informiert die Tagespresse sowie die Internetplattform „Wir sind Müritzer“ über
Wettkampfergebnisse und besondere Ereignisse. Solche Informationen werden überdies auf der
Internetseite des Vereins veröffentlicht.
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung
widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied
weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der
Homepage des Vereins entfernt. Der Verein benachrichtigt gegebenenfalls die übergeordneten
Verbände von dem Widerspruch des Mitglieds.

Weitergabe von Mitgliedsdaten an Vereinsmitglieder
Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Durchführung und die
Ergebnisse von Wettkämpfen, Meisterschaften, Ehrungen sowie Feierlichkeiten am schwarzen Brett des
Vereins bekannt. Dabei können personenbezogene Mitgliederdaten veröffentlicht werden. Das einzelne
Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im
Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere
Veröffentlichung am schwarzen Brett.

Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die
im Verein nach Satzung und/oder Geschäftsordnung eine besondere Funktion ausüben, welche die
Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert. Macht ein Mitglied geltend, dass er die Mitgliederliste zur
Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Rechte benötigt, händigt der Vorstand die Liste nur gegen die
schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden.

Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde
Als Aufsichtsbehörde für die Einreichung von Beschwerden der Betroffenen zum Datenschutz steht der
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Mecklenburg Vorpommern zur
Verfügung.

Die Beschwerde kann online unter https://www.datenschutz-mv.de/ eingereicht werden.